Erasmus-Programm
Um die Bildung in Europa auszubauen, die Globalisierung auch auf Bildung und Beruf auszuweiten und multilaterale Kooperation zu fördern wurde 1987 das sogenannte ERASMUS-Programm initiiert. ‚ERASMUS’ dient als Akronym für ‘EuRopean (Community) Action Scheme for the Mobility of University Students’.
Das ERASMUS-Programm ist Teil des EU-Programmes “Lebenslanges Lernen” und fördert somit die internationale Bildung in Europa. Lernen im Ausland – Ziele von ERASMUS Fokus des ERASMUS-Programmes ist neben einem grundsätzlichen Erlernen fundierter Sprachkenntnisse des Partnerlandes eine zunehmende Sicherheit bei Selbstverwaltung, Kommunikation und anderen interkulturellen Kompetenzen.
Die Selbstsicherheit und Selbstverantwortung wird durch das Auf-Sich-Allein-Gestellt-Sein grundlegend gefördert und die Studenten sollen ein „Gespür“ dafür bekommen, was es bedeutet, ein Bürger Europas zu sein. Ganz nebenbei wird es von Personalern künftiger Arbeitgeber gern gesehen, wenn Studenten ihren Horizont und Erfahrungsschatz durch einen Auslands-Aufenthalt ausgeweitet haben.
Wird das Studium im Ausland anerkannt?
Durch das European Credit Transfer System (ECTS) können Kurse, Praktika, Vorlesungen und Fortbildungen des Auslandsstudiums im Rahmen des ERASMUS-Programmes zur Studienzeit des eigentlichen Studiums angerechnet werden – der Student verliert somit keine Zeit aufgrund des Austauschs.
Voraussetzung aber ist, dass die Partner-Hochschule im Ausland die sogenannte Erasmus University Charter (Erasmus Hochschulcharta) unterzeichnet haben. Diese Charta soll sicherstellen, dass die Programmqualität von ERASMUS bestehen bleibt und definierte Grundprinzipien gewährleistet sind.
Werden Austausch-Studenten des ERASMUS-Programmes finanziell unterstützt?
Bildung in Europa – besonders in Form von Austauschprogrammen wie dem ERASMUS-Programm – sind für Studenten privat oftmals nicht finanzierbar. Damit ein Austausch aber realisierbar wird, stellt die EU aus deren Haushalts-Budget einen Fundus von 450 Millionen Euro pro Jahr zur Verfügung, um ERASMUS-Studenten zu subventionieren.
Das Budget wird über die Nationalen Agenturen des jeweiligen Austausch-Landes verteilt und nach einem Antrag des Studierenden zugewiesen. Die deutsche Nationale Agentur heißt DAAD. Die jeweiligen Nationalen Agenturen haben bei der Verteilung der Subventionen aber nur geringen Gestaltungsspielraum, grundsätzlich bestimmt die EU über die Verwendung der Gelder.
Der sogenannte Mobilitätszuschuss in Deutschland betrug bislang 200,- € pro Person, Behinderte beispielsweise können aber aufgrund des erhöhten Bedarfs einen deutlichen Zuschuss beantragen. Dieser Betrag ist aber abhängig von der Gesamtzahl der ERASMUS-Studenten.